Märchen aus dem Blauen Eck und drum herum
„Über“ oder das Kleingedruckte zu den Märchen
Liebhaber des politischen Märchens wissen: Märchen haben zu jeder
Zeit in jeder Gesellschaft und in jedem Land gesellschaftliche
Missstände, mangelhafte Haltungen und Einstellungen bedschrieben und
stellen oft die Wirklichkeit einem Ideal gegenüber. Politische
Märchen sind polemisch, einseitig, kritisch, parteilich und
agitierend, oft sogar ironisch aggressiv.
Damit dem Leser der Kontrast zwischen Realität und Ideal deutlich
wird, gibt das Märchen sogar hin und wieder seinen jeweiligen
Gegenstand der Lächerlichkeit preis.
Dies ist auch dann der Fall, wenn dem jeweiligen Märchen
untermauernde realitätsbezogene Zitate, Umstände und Geschehnisse
eingebaut werden. Insofern sind Märchen in ihrem Charakter, auch im
Sinne des BVerfGE, rechtlich gesehen nichts anderes als eine „freie
schöpferische Gestaltung“ und damit als „Kunst“ einzuordnen.
Überdies ist aus diesem Grunde die Seite „Märchen aus dem Blauen
Eck“ unmissverständlich als „Märchen“ in der Internetseite von
Helmut Kersten ausgewiesen. Kersten geht es im Ergebnis darum, den
Kern der Geschichten und die ihm jeweils zugrundeliegenden
Missstände und Probleme ins Licht der Aufmerksamkeit zu rücken. Dies
wird der Leser auch daran erkennen, dass sich der Autor oft
phantasievoller Kunstnamen bedient, Orte umbenennt, und die
Geschichten zum Teil außergewöhnlich unwirklich sind.
Niemals aber geht es dem Autor darum, seine Figuren/Personen als
„Persönlichkeiten“ in den Vordergrund zu stellen, gar zu
verunglimpfen. Lediglich der mit einer gewissen Person verbundene
Typus steht im Fokus seiner
Betrachtungen.
Dem Märchenerzähler ist klar, dass die im Ergebnis auf die
Verbesserung der Lokalpolitik und unseres Blauen Ecks gerichtete
Märchen auch verletzen können. Dies ist jedoch meist nur dann der
Fall, wenn sich die Betroffenen persönlich „den Schuh anziehen“ und nicht
bereit sind, über sich und die genannten Umstände und Probleme nach
zu denken. Vielleicht sogar einmal über sich zu lachen, was ja in
vielen Märchen,
besonders aber im politischen Märchen, gewollt ist. Stattdessen
unterliegen sie manchmal sogar dem Missverständnis, der Autor müsse
die charakterisierten Personen so darstellen, wie sie sich selber
sehen oder gerne gesehen werden möchten. Abgesehen davon, dass das
unmöglich ist, stellt das Bundesverfassungsgericht dazu eindeutig
fest: „Das Persönlichkeitsrecht räumt dem Einzelnen kein allgemeines
und umfassendes Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen
Person ein. Es gibt dem Einzelnen nicht den Anspruch, nur so von
anderen dargestellt zu werden, wie er sich selber sieht oder gesehen
werden möchte (vgl. BVerfGE 101, 361 <380>)“
Sollten Sie, liebe Leserinnen und Leser, in irgendeiner Art und
Weise konstruktive Hinweise haben und Kritik äußern wollen, würde
sich der Märchenerzähler sehr darüber freuen. In diesem Falle
schreiben Sie am besten eine Mail unter
kersten.holzmuehl(at)t-online.de
oder rufen Sie einfach an: 06666-919160.
Viel Spaß beim Lesen, der Märchenerzähler Helmut Kersten